FAQs - die häufigsten Fragen

  • Wann macht eine osteopathische Behandlung Sinn, wann nicht?

    Eine osteopathische Behandlung macht Sinn wenn Einschränkungen und Auffälligkeiten  im Bewegungsablauf (z.B. Taktunreinheiten, häufiges Stolpern, Stellung/Biegung einseitig schlechter, Koordinationsprobleme, falsches Anspringen im Galopp, etc.) auftreten. Wenn ein plötzlicher Abfall der Leistung bemerkt wird oder bei Rittigkeitsproblemen. Auch nach einer längeren Verletzungpause vor dem Antrainieren, bzw. auch als regelmäßige Überprüfung des muskulären Zustandes und des Bewegungsapparates deines Pferdes empfiehlt sich eine osteopathische Behandlung um das Wohlbefinden deines Pferdes sicherzustellen.


    Bei offenen Wunden, Fieber & Infektionen, starken Lahmheiten (nicht tierärztlich abgeklärt), Koliksymptomen etc. sollte immer zuerst ein Tierarzt konsultiert werden, denn eine osteopathische Behandlung ersetzt nicht die tierärtzliche Diagnose und Versorgung.

  • Wie sieht der osteopathische Behandlungsablauf aus?

    Für eine osteopathische Behandlung sollte dein Pferd trocken und sauber sein, aber vorher nicht bewegt/geritten werden, da sich Bewegungseinschränkungen, muskuläre Verspannungen etc. am besten im kalten Zustand zeigen. Dein Pferd sollte keine Schmerzmittel erhalten. Ein ruhiger und trockener Ort ist der Behandlung zuträglich.


    Zuerst wird ein Anamnesegespräch stattfinden. Hier kannst Du mir von aktuellen - oder auch früheren- Problemen und gegebenenfalls tierärztlichen Diagnosen berichten. Danach erfolgt die Ganganalyse auf hartem und weichen Boden (wenn möglich) und falls gewünscht auch unter dem Reiter mit Überprüfung der Ausrüstung. Anschliessend findet die Befundung der Gelenke und des Bewegungsapparates mit der Behandlung statt. Den Ablauf und das Tempo gibt dein Pferd vor und ich gehe auf die Bedürfnisse jedes Pferdes individuell ein.

    Zu Guter letzt wird ein Abschlussgespräch geführt, hierbei können wir auch die Optimierung des Trainings deines Pferdes besprechen.

    Dauer der Behandlung liegt zw. 90 und 120 Minuten.


    Nach der Behandlung empfiehlt sich eine Pause von 2-3 Tagen für dein Pferd - jedoch sollte dein Pferd die Möglichkeit haben sich frei zu bewegen.

  • Blutegeltherapie - was muss ich wissen

    Seit Januar 2022 ist das Ansetzen von Blutegeln durch das Tierarzneimittelgesetz (TAMG) eingeschränkt worden. Das bedeutet, dass ich eine Blutegeltherapie ausschliesslich nur nach schriftlicher tierärztlicher  Verodnung durchführen darf. Die tierärztliche Verordnung muss die Diagnose, Anzahl der Egel und wo diese angesetzt werden sollen enthalten, gegebenenfalls auch wie oft eine Behandlung durchgeführt werden soll. 

    Dein Pferd sollte keine Blutverdünnenden Medikamente erhalten oder an einer Anämie leiden. 



    Die Kosten der Blutegel (inklusive Versand) trägt der Besitzer des Pferdes. Die Behandlungskosten (siehe Preise) fallen zusätzlich an. Gerne helfe ich Dir beim Bestellen der Egel.


    Es ist zu beachten, dass Blutegel sensible Tiere sind - so spielen u.a. Temperatur und Wind eine Rolle -  und das Ansetzen kann einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Zudem beissen die Egel nicht, wenn zuvor Fliegenspray, Öle, Cremes oder andere Produkte aufgetragen wurden - auch die Fütterung von Teufelskralle, Ingwer, Kurkuma etc. hält die Egel vom beissen ab und sollte nach Möglichkeit einige Tage vor der geplanten Behandlung abgesetzt werden. Das Beissen kann nicht garantiert werden. Die Egel lassen sich von alleine abfallen und sollten auf keinen Fall mit Gewalt entfernt werden.


    Dauer der Behandlung: Abhängig davon vie schnell die Egel beissen und wie lange sie saugen - erfahrungsgemäß aber mindestens eine Stunde.


    Nach der Behandlung kommt es mehrere Stunden zu Nachblutungen an der behandelten Stelle. Dies sieht schlimmer aus als es ist, sollte nicht abgewaschen werden und die Nachblutung ist ausdrücklich so gewünscht!

  • Wie läuft eine Akupunkturbehandlung nach TCVM ab?

    TCVM und Akupunktur sind ein ganzheitlicher Behandlungsansatz der sich auf Ursachenforschung fokusiert und keine reine Symptombehandlung ist. Deswegen findet zuerst ein ausführliches Anamnesegespräch statt, dann wird eine Diagnostik nach TCVM (u.a. Puls- und Zungen-Diagnostik) durchgeführt um die Disharmonie-Muster im Körper deines Pferdes zu lokalisieren. Anschliessend wird dein Pferd entsprechend der erstellten Diagnose akupunktiert.

    Dauer der Behandlung sind ca 60 Minuten.

    Zum Schluss findet ein Abschlussgespräch statt und wenn nötig und gewünscht, erstelle ich Dir noch eine Phytorezeptur (Kräuter-Therapie, siehe auch Preise).

  • Was ist Phytotherapie nach TCVM und wann macht diese Sinn?

    Ob eine Phytotherapie (Kräuter-Therapie) nach TCVM Gesichtspunkten Sinn macht, wird sich während der TCVM Diagnostik herausstellen. 

    Bei chronischen Problemen, wie z.B. Arthrose, Ekzem, wiederkehrender Husten/equines Asthma,  wiederkehrendes Kotwasser etc) ist es meistens zuträglich eine Phytotherapie durchzuführen.

    Gerne erstelle ich deinem Pferd eine massgeschneiderte Rezeptur und unterstütze dich bei der Bestellung.

  • Kann die osteopathische Behandlung mit TCVM/Akupunktur kombiniert werden?

    Ja, absolut!

    Kombination von Osteopathie und Akupunktur nach TCVM ist ein ganzheitlicher Ansatz und resultiert in einer tiefen und nachhaltigen Behandlung. Es werden sowohl strukturelle Spannungen manuell (Osteopahtie)  gelöst, als auch energetische Störungen die den Energiefluss (Qi) regulieren (Akupunktur) behandelt. Die TCVM bietet eine weitere Diagnose Möglichkeit um energetische Wurzeln von Schmerzen zu lokalisieren.  Bei chronischen Schmerzen, funktionellen Organbeschwerden und komplexen Beschwerden ist die Kombination besonders wirksam, da die Selbstheilungskräfte durch einen umfassenden Behandlungsansatz aktiviert werden.

Du hast noch weitere Fragen oder möchtest einen Termin vereinbaren?

Dann kontaktiere mich gerne!

Kontakt
  • AGBs

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Gültigkeit ab 01.07.2025


    § 1 Geltungsbereich

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertragliche Beziehung zwischen Isabell Lebküchner, nachfolgend „Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner“ genannt, und dem Tierbesitzer, Tierhalter, Tiereigentümer, Bevollmächtigten oder Verfügungsberechtigten über das Tier, im folgenden als „Tierhalter“ bezeichnet, als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB und §612 Abs. 1 BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

     

    § 2 Zustandekommen eines Vertrags

    Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das Angebot von Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner, bezüglich therapeutischer Betreuung annimmt und sich an Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner  zum Zwecke der Beratung, Diagnose, und Therapie wendet. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages zwischen Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner und dem Kunden. Auch bei einer mündlichen, telefonischen, oder schriftlichen (E-Mail, WhatsApp) Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen des Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft. Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner behält sich vor, einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert, z.B. erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt oder es sich um Beschwerden des Tieres handelt, die Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner  aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner  für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

     

    § 2 Entgelt und Zahlungsort

    Der Tierhalter verpflichtet sich zur Entrichtung des Entgelts für die Therapieleistungen. Das Entgelt für die Leistungen von Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner richtet sich nach dem kommunizierten Preis. Der Rechnungsbetrag ist grundsätzlich nach jeder einzelnen Behandlung sofort in bar zu entrichten. Rechnungserstellung nur in Ausnahmefällen auf Anfrage. Soweit dies abweichend vereinbart wird, stellt Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner nach Beendigung einer Behandlung eine Schlussrechnung. Diese ist per Überweisung oder bar sofort nach Rechnungsstellung zu zahlen. Bei Therapieabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten. Die Nachberechnung von Leistungen, die in der Schlussrechnung nicht enthalten sind und die Korrektur von Fehlern bleiben vorbehalten.

     

    § 3 Rücktritt und Kündigung

    Vor Beginn der Therapie kann der Pferdehalter jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts durch den Tierhalter bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin entstehen dem Tierbesitzer keine Kosten. Bei Unterschreitung von 24 Stunden vor Termin, kann Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner die Behandlung in voller Höhe trotz nicht erbrachter Leistung abrechnen. Der Tierhalter kann jederzeit das Vertragsverhältnis nach bereits begonnener Therapie kündigen. Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner kann dann jedoch die bis dahin erbrachten Dienstleistungen pauschal mit 75% in Rechnung stellen.

     

    § 4 Aufzeichnungen und Daten

    Krankengeschichten, insbesondere Therapiedokumentationen und Palpationsergebnisse sind Eigentum von Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner. Der Tierhalter hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Unterlagen, es wird ihm jedoch Einblick in die Unterlagen gewährt. Das Recht des Tierhalters auf Überlassung von Kopien auf eigene Kosten bleibt unberührt. Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrer Weitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Bestimmungen über den Datenschutz und einer etwa bestehenden Schweigepflicht.

     

    § 5 Informationspflichten

    Der Tierhalter ist verpflichtet, alle vorangegangenen Krankheiten, Verletzungen sowie veterinärmedizinische Untersuchungsergebnisse spätestens bei Beginn der Therapie bekannt zu geben. Dies ist unbedingt notwendig, um Gegenindikationen zu identifizieren und Basis für eine erfolgreiche Therapie. Bezüglich der Folgen einer Nichtbeachtung der Informationspflicht wird auf § 6 dieser Bedingungen verwiesen.

     

    § 6 Haftungsbeschränkungen

    Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig – ausgeschlossen. Der Tierhalter haftet für alle Schäden die an Personen und jeglicher Ausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nicht auf eine therapeutische Behandlung zurück zuführen sind, übernimmt Pferdeosteopathie und mehr -Isabell Lebküchner keine Haftung. Für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Verlust durch Dritte übernimmt Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner keine Haftung. Haftungsansprüche müssen spätestens bei Beendigung der Therapiebehandlung vom Auftraggeber an Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner gemeldet werden. Tierärzte, Schmiede, Therapeuten, Ausbilder, Sattler und Bereiter handeln auf eigene Gefahr, auch im Falle dessen, dass diese mit Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner zusammen arbeiten und/oder beauftragt wurden. Wird die vorzeitige Beendigung der Therapie vom Tierhalter entgegen therapeutischen Rat gewünscht, haftet Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner nicht für die entstandenen Folgen. Tritt ein Schaden aufgrund Nichtbeachtung der dem Tierhalter nach §5 obliegenden Informationspflichten ein, haftet Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner hierfür nicht. Pferdeosteopathie und mehr - Isabell Lebküchner garantiert keinen Heilungserfolg.

     

    § 7 Salvatorische Klausel

     

    Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB´s unwirksam sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, so werden die AGB in ihrem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

  • Heilversprechen

    Heilmittelwerbegesetz

    Aus rechtlichen Gründen bitte folgenden Hinweis beachten:

    Grundsätzlich soll bei der aufgeführten Therapie nicht der Eindruck erweckt werden, dass Linderung oder Verbesserung eines Krankheitszustandes garantiert oder versprochen wird.

  • Datenschutz

    blablablab

  • Inhalt und Abmahnung

    Hinweis für Abmahnversuche:

    Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine

    entsprechende Information u. Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden.


    Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.